Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH/Ostfriesische Nachrichten GmbH
I Rahmenbedingungen für die Beziehung zwischen Kunde und Verlag
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH / Ostfriesische Nachrichten GmbH (nachfolgend „ZGO“ genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich der schriftliche Vertrag gemäß Vertragsformular oder in anderer Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) sowie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn die ZGO diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. (Fern-)Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Abrechnungen erfolgen über die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH.
A Folgende Lieferbedingungen gelten für Print-Abonnements
1 . Zustandekommen des Vertrages: Mit Bestätigung des Abonnements und dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner werden rechtsverbindlich. Die ZGO ist berechtigt, die Bestellung ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
2. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig
(7 Tage vorher) bei der ZGO eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe
gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme.
3. Die Abonnementgebühren sind generell im Voraus fällig. Es gelten die jeweils
gültigen Preise (inklusive Mehrwertsteuer) lt. Impressum bzw. den Online-
Bestellseiten. Akzeptierte Zahlarten sind Zahlung per Rechnung, per Lastschrift
oder Kreditkarte. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises
eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis
zu entrichten. Der vorausbezahlte Betrag ist für den Zeitraum der Vorauszahlung
garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor
ihrer Wirksamkeit in der Zeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen
nicht.
Ein Neukunde, der in den letzten sechs Monaten weder selbst noch eine in der
gleichen Wohnung, Haus/Firma lebende Person nicht Abonnent eines unserer
Titel war, hat die Möglichkeit einer kostenlosen Probelieferung für 14 Tage. Ein
rechtlicher Anspruch auf die kostenlose Probelieferung besteht nicht. Dies gilt
unabhängig voneinander für die Produkte Print und E-Paper.
Besondere Bestimmungen für Studenten: Für Vollzeit-Studenten, die ihre
Erstausbildung an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule absolvieren,
gilt folgendes: Die aktuelle Studienbescheinigung muss der ZGO regelmäßig
zu Semesterbeginn vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage der Studienbescheinigung
werden die Kunden auf die jeweils gültige Abonnementgebühr hochgestuft.
Die Lieferung ist nur an die in der Studienbescheinigung genannte Adresse
möglich. Bei Nichtvorlage der Studienbescheinigung oder abweichender Lieferadresse
werden die Kunden auf die jeweils gültige Abonnementgebühr hochgestuft.
Berufsbegleitende Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind hiervon ausgenommen.
4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ZGO berechtigt, vorübergehend oder
dauerhaft die Zustellung einzustellen. Kündigungs-/Rücktrittsrechte bleiben
unberührt. Kündigt in diesem Fall der Kunde das Vertragsverhältnis unter
Beachtung der Kündigungsfrist, so bleibt er bis zum Ende des Vertragsverhältnisses
verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Kommt der Kunde für
zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so
kann die ZGO das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
5. Der elektronische Rechnungsversand ist nach Wunsch möglich, eine zusätzliche
Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird nicht versandt. Um Missbrauch mit elektronischen
Daten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung
(bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen
bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter Daten. Die qualifizierte
Signatur ermöglicht dem Geschäftspartner den Vorsteuerabzug bei elektronischen
Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen Anforderungen
des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung
wird hiermit verwiesen.
6. Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sind bis zum
10. eines Monats zum Monatsende kündbar, alle anderen Verträge sind monatlich
mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) vorliegen.
Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist
nicht möglich. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit
dem vereinbarten Vertragsende.
7. Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-, Lieferänderungen
usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens
7 Tage vorher bei der ZGO eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift
mitzuteilen.
8. Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten der Print-Produkte steht der ZGO zu.
Hierunter fallen auch alle Anzeigen und grafischen Gestaltungen. Die teilweise
oder vollständige Weitergabe der Inhalte an Dritte und/oder deren Vervielfältigung
ist nicht gestattet. Jede Verwertung ohne vorherige Zustimmung in Textform (z.
B. Brief, E-Mail, Fax, Online) der ZGO ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für
Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in anderen
elektronischen Systemen. Auch das Teilen des Werkes mit anderen Personen
oder Körperschaften, einschließlich der mobilen Verbreitung, beispielsweise
über ein Mobiltelefon, ist ausdrücklich untersagt. Die Einbindung des Werkes in
elektronische Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Apps) ist ebenfalls
nicht gestattet.
9. Die Zustellung der Print-Ausgabe erfolgt frei Haus – je nach Verfügbarkeit per
Bote oder mit der Deutschen Post. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Höhere Gewalt und Arbeitskampfmaßnahmen entbinden die ZGO von der
Belieferung. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Sollten aufgrund
von unvorhergesehenen Störungen im Geschäftsbetrieb der ZGO oder dessen
Vorlieferanten, als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen,
die Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden können,
besteht für die Dauer dieser Umstände kein Anspruch auf Leistung, Minderung
oder Schadensersatz. Die ZGO haftet weder für Inhalt der Produkte noch für
hieraus entstehende Schäden, es sei denn, dass solche Schäden von der ZGO
vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unter schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten herbeigeführt wurden. Die vorstehende Regelung gilt
für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen
oder Unterbrechungen der Übermittlung, Nichterscheinen, falschen
Inhalten, Verlust. In Fällen der Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Die ZGO haftet ansonsten nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf
die Abonnementskosten für einen Monat.
10. Bei dem von der ZGO angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen
des Print-Abonnements möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine
Umleitung an Dritte beauftragt wird. Dauert eine Lieferunterbrechung länger
als drei Werktage, erteilt die ZGO eine Gutschrift für die anteiligen Abonnementgebühren.
Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen muss die Dauer der
Reise, die Heimat- und Reiseadresse hervorgehen. Nachsendungen im Inland
sind kostenlos. Im Ausland werden tägliche Nachsendegebühren berechnet.
Wahlweise kann in dieser Zeit das E-Paper-Abonnement eingerichtet werden.
Dies wird zum vollen Preis des E-Paper-Abonnements abgerechnet. Lieferunterbrechungen
der digitalen Produkte sind ausgeschlossen. Bei gleichzeitigem
Bezug von Printausgabe und E-Paper-Abonnement erfolgt grundsätzlich mit
Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Printexemplar keine
Unterbrechung des E-Paper-Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des
Bezugs der Printausgabe wird das E-Paper-Abonnement für den Zeitraum der
Bezugsunterbrechung zum vollen Preis abgerechnet.
B Folgende Lieferbedingungen gelten für digitale Abonnements: Online- und E-Paper-Abonnement
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Bei den auf den Internetseiten oder sonstigen Werbematerialien von der ZGO dargestellten Produkte handelt es sich um unverbindliche Angebote.
1.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment der ZGO online Produkte auswählen. Bei der
Bestellung über den Webshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt drei
Schritte: Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im
zweiten Schritt erstellt er ein Konto oder meldet sich mit bestehenden Benutzerdaten
an und ergänzt gegebenenfalls seine Adress- sowie Bankdaten. Im
dritten Schritt hat er die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift,
Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen. Im letzten Schritt
sendet der Kunde durch Klicken auf „kaufen“ seine Bestellung an die ZGO ab,
damit gibt er einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen
Produkte ab. Durch die Bestellung erklärt er sich mit den AGB einverstanden.
1.3 Die ZGO schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung
per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt
wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische
Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des
Kunden bei der ZGO eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
1.4 Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die
ZGO zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt
wird. Die ZGO ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Anträge nicht anzunehmen.
2 Kontoerstellung
2.1 Um sich ein Konto für den Zugriff auf das Angebot zu erstellen, ruft der Kunde
die Webseite der ZGO auf und registriert sich mit der Kunden-/Abo-Nummer,
Auftragsnummer und dem Namen/Firmenname, die die ZGO auf postalischem
Wege verschickt hat. Ist der Kunde bereits Abonnent der Printausgabe findet er
seine Kunden-/Abonummer auf der Abo-Karte. Die Auftragsnummer steht auf
dem Kontoauszug, wenn abgebucht wird oder auf der Rechnung und entspricht
der Rechnungsnummer (ohne Zahlen hinter dem Punkt). Im nächsten Schritt
kann der Kunde die Adressdaten überprüfen und gegebenenfalls ändern.
Anschließend wählt der Kunde den gewünschten Benutzernamen sowie ein
Passwort und schließt die Registrierung über den Button „Konto erstellen“ ab.
2.2 Die Registrierung ist erst dann dauerhaft aktiviert, wenn Sie die Registrierung
durch Bestätigen der Registrierungsmail abschließen.
2.3 Mit dem selbst vergebenem Benutzernamen sowie dem Passwort kann sich der
Kunde auf dem Tablet oder dem Smartphone in der App bzw. am Desktop-PC
anmelden.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Die von der ZGO mit dem Vertragsformular in Rechnung gestellten monatlichen
Beträge werden vom Konto des Kunden per Lastschrift eingezogen bzw. per
gewünschter Zahlart belastet. Akzeptierte Zahlarten sind Zahlung per Rechnung,
per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte. Der monatliche Betrag wird
jeweils am Monatsanfang fällig und von der ZGO abgebucht. Sofern die Zahlart
„Rechnung“ gewählt wird, erfolgt die Zustellung der Rechung per E-Mail. Tritt
der Vertrag nicht zum 1. eines Monats in Kraft, kann es zu einer anteiligen
Inrechnungstellung kommen. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung
des Bezugspreises eintreten, so gilt der neue Preis. Der vorausbezahlte Betrag
ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nur dann nicht
erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit im
Produkt angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht.
Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße
elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzlichen
Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter
Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem Geschäftspartner den Vorsteuerabzug
bei elektronischen Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen
Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen
der Archivierung wird hiermit verwiesen.
3.2 Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller
Kosten, Spesen und Barauslagen, die der ZGO durch Verfolgung seiner Ansprüche
entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht,
auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinstitutes
oder Rechtsanwaltes.
3.3 Ist der Kunde bereits Abonnent eines Print-Vollabonnements (Montag bis Sonnabend)
erhält er eine Vergünstigung für den Erwerb des E-Paper-Abonnements
des gleichen Titels. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Print-Abonnements.
Pro Print-Vollabonnement ist der Abschluss eines vergünstigten
E-Paper-Abonnements des gleichen Titels möglich. Die Bankverbindung für das
Lastschrift-Verfahren des Print-Vollabonnements muss mit der hier genutzten
Bankverbindung übereinstimmen. Soweit der Kunde bei der Bestellung unrichtige
Angaben zu einem bestehenden Abonnement zu einer gedruckten
Ausgabe gemacht hat, ist die ZGO berechtigt, den Preis zu berechnen, der zum
Zeitpunkt der Bestellung für das E-Paper-Abonnement ohne das jeweilige
Abonnement, das zur Vergünstigung führt, gilt. Der Preis für das E-Paper-Abonnement
ist neben dem Preis für die gedruckte Ausgabe zu zahlen. Lieferunterbrechungen
der digitalen Produkte sind ausgeschlossen. Bei gleichzeitigem
Bezug von Printausgabe und E-Paper-Abonnement erfolgt grundsätzlich mit
Unterbrechung des Abonnementsvertrages über das Druckexemplar keine
Unterbrechung des digitalen Bezuges. In diesem Fall der Unterbrechung des
Bezugs der Druckausgabe wird das E-Paper-Abonnement für den Zeitraum der
Bezugsunterbrechung zum vollen Preis abgerechnet.
3.4 Ein Neukunde, der in den letzten sechs Monaten weder selbst noch eine in der
gleichen Wohnung, Haus/Firma lebende Person nicht Abonnent eines unserer
Titel war, hat die Möglichkeit einer kostenlosen Probelieferung für 14 Tage. Ein
rechtlicher Anspruch auf die kostenlose Probelieferung besteht nicht. Dies gilt
unabhängig voneinander für die Produkte Print und E-Paper.
4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sind bis zum
10. eines Monats zum Monatsende kündbar, alle anderen Verträge sind monatlich
mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung muss in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) vorliegen.
Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist
nicht möglich. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit
dem vereinbarten Vertragsende. Eine Bezugsunterbrechung des digitalen
Abonnements ist ausgeschlossen.
4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Parteien unberührt. Für die ZGO liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,
wenn
- der Kunde seine Zahlungen einstellt/verweigert,
- sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der monatlichen Raten oder eines nicht unerheblichen Teils der Raten in Verzug befindet,
- im Hinblick auf den Kunden ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
- der Kunde die Leistungen der ZGO in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht.
4.3 Sollten aufgrund von unvorhergesehenen Störungen im Geschäftsbetrieb der
ZGO oder dessen Vorlieferanten, als Folge höherer Gewalt oder als Folge von
Arbeitskampfmaßnahmen, die Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht
werden können, besteht für die Dauer dieser Umstände kein Anspruch auf Leistung,
Minderung oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehendender Unterbrechungen
der Datenauslieferung durch notwendige Wartungsarbeiten oder
unvorhersehbare systembedingte Störungen sowie im Falle höherer Gewalt
bestehen für die Dauer dieser Umstände keine Ansprüche auf Leistung, Minderung
oder Schadensersatz. Die ZGO ist bemüht, den Zugang zu den digitalen
Produkten 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung zu stellen. Die
ZGO haftet weder für Inhalt der digitalen Ausgaben noch für hieraus entstehende
Schäden, es sei denn, dass solche Schäden von der ZGO vorsätzlich oder
grob fahrlässig oder unter schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
herbeigeführt wurden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden,
insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen
der Übermittlung, Nichterscheinen, falschen Inhalten, Verlust oder
Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Benutzung des
Online-Dienstes entstehen können. In Fällen der Fahrlässigkeit ist die Haftung
auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Die ZGO
haftet ansonsten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Nur der bei der ZGO registrierte Kunde persönlich ist berechtigt, das Produktangebot
über das ihm zugeteilte Kundenkonto (digitale Produkte sowie sonstige
digitale Inhalte) in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung ist auf bis zu drei Geräten
im selben Haushalt gleichzeitig möglich. Der Kunde ist nicht befugt, anderen
Personen die Nutzung des Produktangebots der ZGO zu ermöglichen. Der
Kunde verpflichtet sich, etwaig mitgeteilte Passwörter, PINs o.ä. geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald der Kunde Kenntnis davon
hat, dass Dritte Zugriff auf ein Passwort hatten oder haben, ist er verpflichtet,
unverzüglich eine Sperrung seines Kundenkontos mit einer E-Mail an den
Kundenservice der ZGO zu veranlassen. Die ZGO behält sich die Überprüfung
einer eventuellen Mehrfachnutzung vor. Im Falle einer unbefugten Nutzung
durch Dritte behält sich die ZGO vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren
und Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Nutzung (Sperrung des
Kunden) vorzunehmen.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die vertraglichen Vereinbarungen, ist die ZGO
berechtigt, die Leistungen an den Kunden zu sperren. Der Kunde wird über die
erfolgte Sperrung unverzüglich unterrichtet.
Das Recht der ZGO auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6 Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Die ZGO behält sich sämtliche Rechte an den Inhalten der digitalen Angebote
der ZGO vor. Die Inhalte dürfen ausschließlich für eigene private Zwecke
genutzt werden. Zu diesem Zweck räumt die ZGO dem Kunden ein einfaches,
widerrufliches, nicht exklusives und auf die Dauer der Vertragslaufzeit
beschränktes Nutzungsrecht ein. Jede darüberhinausgehende Verwendung
ohne vorherige Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online)
ist unzulässig. Außer in den engen Grenzen der urheberrechtlichen Ausnahmetatbestände
dürfen die Inhalte weder vervielfältigt noch öffentlich zugänglich
gemacht, noch archiviert, noch sonst wie urheberrechtlich genutzt oder
verwertet werden. Das Teilen des Werkes mit anderen Personen oder Körperschaften,
einschließlich der mobilen Verbreitung, beispielsweise über ein Mobiltelefon,
ist ausdrücklich untersagt. Die Einbindung des Werkes in elektronische
Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Apps) ist ebenfalls nicht gestattet.
6.2 Die bereitgestellte Software, insbesondere die digitalen Angebote der ZGO,
darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Jede darüberhinausgehende
Verwendung ohne vorherige Zustimmung der ZGO in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) ist unzulässig. Sie darf nur auf dem bereit gestellten
mobilen Endgerät sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen
der verwendeten Marktplätze (z. B. Apple App Store etc.) enthaltene Nutzungsbedingungen
verwendet werden.
6.3 Durch Internetverbindungen können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten
sind, soweit sie entstehen, an den jeweiligen Internetanbieter zu bezahlen. Die
Höhe hängt ab von dem vom Kunden gewählten jeweiligen Tarif. Die ZGO hat
auf die Höhe keinen Einfluss. Zu dem Produkt gehört kein mobiler Datenvertrag.
7 Besondere Bestimmungen Abonnenten der Printausgabe
Ist der Kunde bereits Abonnent eines Print-Vollabonnements (Montag – Sonnabend)
erhält er eine Vergünstigung für den Erwerb des Produktes E-Paper. Der
Besteller des E-Paper-Abos und der Kunde müssen identisch sein, um den
Vorteilspreis nutzen zu können. Die Bankverbindung für das Lastschrift-Verfahren
des Print-Vollabonnements muss mit der hier genutzten Bankverbindung
übereinstimmen. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Printabonnements
und nur für das digitale Produkt des gleichen Titels.
C Folgende Bedingungen gelten ergänzend zu B
für den Erwerb digitaler Produkte in Verbindung mit einem mobilen Endgerät
1 Vertragsgegenstand und Eigentumsvorbehalt
1.1 Die ZGO stellt dem Kunden das in dem Vertragsformular konkret bezeichnete
mobile Endgerät inklusive der beschriebenen Nutzungsrechte für die Apps der ZGO
oder einzelne Komponenten der genannten Bestandteile als sogenanntes „Paket“
gegen Zahlung des im Vertragsformular bezifferten Entgelts zur Verfügung.
1.2 Das mobile Endgerät steht während der Mindestlaufzeit gemäß Vertragsformular
im Eigentum der ZGO.
1.3 Der Kauf des mobilen Endgeräts steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne von
§ 449 BGB. Erst mit der Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum am mobilen
Endgerät auf den Kunden über. Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt die Ware
Eigentum der ZGO.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Bei den auf den Internetseiten oder sonstigen Werbematerialien von der ZGO
dargestellten Produkte/Paketen handelt es sich um unverbindliche Angebote.
Die ZGO nimmt nur Angebote von Kunden an, die ihren ständigen Wohnsitz im
Verbreitungsgebiet der ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH haben.
2.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment der ZGO-Produkte auswählen oder sich
Pakete individuell zusammenstellen. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er
einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen
Produkte/Pakete ab.
Bei der Bestellung über den Webshop umfasst der Bestellvorgang folgende
Schritte: Zu Beginn wählt der Kunde das gewünschte Gerät aus und den
Zeitungstitel, den er lesen möchte. Weiterhin gibt er den Abo-Status an. Dort
werden auch die einmalige Zuzahlung sowie die monatlichen Raten, die für das
Gerät fällig sind, angezeigt. Durch Klicken auf „In den Warenkorb“ gelangt der
Kunde zum nächsten Schritt, in dem ihm seine Einkäufe angezeigt werden und
die Möglichkeit besteht, diese zu ändern. Durch Klicken auf „zur Kasse gehen“
gelangt der Kunde in Schritt 1 der Kaufabwicklung, in dem er seine Adressdaten,
ggf. eine vorhandene Abonummer und sein Geburtsdatum einträgt.
In Schritt 2 gibt der Kunde seine Bankdaten für das Lastschriftverfahren an. In
Schritt 3 wird der Kunde darauf hingewiesen, dass das ausgewählte Gerät per
Postident-Verfahren zugestellt wird. Unter Punkt 4 werden dem Kunden noch
einmal die in Schritt 2 angegebenen Zahlungsinformationen angezeigt.
Im letzten Schritt bekommt der Kunde eine Bestellübersicht angezeigt, in dem
die monatlich zu zahlende Summe aufgeführt wird und der sofort zu zahlende
Betrag, der aus der Einmalzahlung für das Gerät und den Portokosten besteht.
Hier stimmt der Kunde den AGB zu, dem Erhalt der Widerrufsbelehrung und
einer Bonitätsprüfung durch die Creditform. Alle genannten Informationen/
Dokumente kann der Kunde sich an dieser Stelle detailliert anzeigen lassen.
Durch Klicken auf „Jetzt kaufen“ sendet der Kunde seine Bestellung an den
Anbieter ab.
2.3 Die ZGO schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung
per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird.
Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die
Bestellung des Kunden bei der ZGO eingegangen ist und stellt keine Annahme
des Antrags dar.
2.4 Die Annahme des Antrages (und damit der Vertragsschluss) erfolgt durch
Zusendung der bestellten Ware. Die ZGO ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen
Anträge nicht anzunehmen.
2.5 Die ZGO ist aufgrund der Einwilligung berechtigt, von der Creditreform Leer
eine Auskunft über den Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des
Kunden einzuholen. Ist nach dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu
erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden ist, sieht die ZGO von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag
kommt in diesem Fall nicht zustande.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Eine Einmalzahlung, sofern fällig, wird nach Vertragsschluss umgehend per
Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen bzw. dem Kunden per Rechnung
belastet.
3.2 Die von der ZGO mit dem Vertragsformular in Rechnung gestellten monatlichen
Beträge werden vom Konto des Kunden per Lastschrift eingezogen. Der monatliche
Betrag wird jeweils am Monatsanfang fällig und von der ZGO abgebucht.
Tritt der Vertrag nicht zum 1. eines Monats in Kraft, kann es zu einer anteiligen
Inrechnungstellung der Rate kommen, die erste und letzte Monatsrate kann von
dem vereinbarten Betrag daher abweichen.
Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße
elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzlichen
Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter
Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem Geschäftspartner den Vorsteuerabzug
bei elektronischen Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen
Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen
der Archivierung wird hiermit verwiesen.
3.3 Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller
Kosten, Spesen und Barauslagen, die der ZGO durch Verfolgung seiner
Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen
Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten
Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes.
3.4 An dieser Stelle wird auf Punkt „12 Besondere Bestimmungen für Printabonnenten“
hingewiesen.
4 Verfügbarkeit
Die ZGO bemüht sich, die Verfügbarkeit der Hardware zu gewährleisten. Sollten
aufgrund von unvorhergesehenen Störungen im Geschäftsbetrieb der ZGO
oder dessen Vorlieferanten, als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen
die Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden
können, besteht für die Dauer dieser Umstände kein Anspruch auf Leistung,
Minderung oder Schadensersatz.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, sofern nicht anders
vereinbart, geschlossen. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der
Mindestlaufzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) bei der ZGO
Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH, 26787 Leer gekündigt, geht er in einen
unbefristeten Vertrag zu den dann geltenden Konditionen und damit verbundenen
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Abonnements: Onlineund
E-Paper-Abonnement“ über, s. Abschnitt B.
Für diesen Vertrag gilt: Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen
wurden, sind bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündbar, alle anderen
Verträge sind monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung
muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) vorliegen.
5.2 Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Eine Bezugsunterbrechung des digitalen Abonnements ist nicht möglich.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Parteien unberührt. Für die ZGO liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,
wenn
- der Kunde seine Zahlungen einstellt/verweigert,
- sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der monatlichen Raten oder eines nicht unerheblichen Teils der Raten in Verzug befindet,
- im Hinblick auf den Kunden ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
- der Kunde die Leistungen der ZGO in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
- der Kunde das mobile Endgerät aus von ihm zu vertretenden Gründen vertragswidrig gebraucht oder
- der Kunde den Gebrauch des mobilen Endgeräts einem Dritten unbefugt
überlässt.
6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, das mobile Endgerät sorgfältig zu behandeln und zu benutzen.
6.2 Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, das mobile Endgerät an Dritte zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der ZGO nicht in betrügerischer Absicht in Anspruch zu nehmen und bei der Nutzung nicht gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.
6.4 Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich nach Bekanntwerden der ZGO anzuzeigen.
6.5 Nur der bei der ZGO registrierte Kunde persönlich ist berechtigt, das Produktangebot über das ihm zugeteilte Kundenkonto (digitales Produkt sowie sonstige digitale Inhalte) in Anspruch zu nehmen. Die Nutzung ist auf bis zu drei Geräten im selben Haushalt gleichzeitig möglich. Der Kunde ist nicht befugt, anderen Personen das mobile Endgerät zur Nutzung zu überlassen oder anderweitig die Nutzung des Produktangebots der ZGO zu ermöglichen. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online). Der Kunde verpflichtet sich, etwaig mitgeteilte Passwörter, PINs o.ä. geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald der Kunde Kenntnis davon hat, dass Dritte Zugriff auf ein Passwort hatten oder haben, ist er verpflichtet, unverzüglich eine Sperrung seines Kundenkontos mit einer E-Mail an den Kundenservice der ZGO zu veranlassen. Die ZGO behält sich die Überprüfung einer eventuellen Mehrfachnutzung vor. Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte behält sich die ZGO vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren und Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Nutzung (wie Änderung des Passworts) vorzunehmen.
6.6 Verstößt der Kunde gegen die vertraglichen Vereinbarungen, ist die ZGO berechtigt, die Leistungen an den Kunden zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unverzüglich unterrichtet.
Das Recht der ZGO auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
7 Gewährleistung
7.1 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Ware nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.1.1. Für Apple-Geräte gilt die von Apple angegebene Garantie von 1 Jahr.
7.1.2. Für alle anderen Geräte anderer Hersteller gilt die vom Hersteller angegebene Garantie für das entsprechende Gerät sofern diese von den gesetzlichen Vorschriften abweicht (z. B. 2 Jahre bei Samsung, Lenovo etc.).
7.2 Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungszeit 1 Jahr.
7.3 Zusätzliche Garantien werden nicht abgegeben.
7.4 Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln der Ware sind auf den in Ziffer 8 bestimmten Umfang beschränkt.
7.5 Die ZGO übernimmt keine Gewährleistung für Mängel an den technischen Einrichtungen und der Software, die nachweislich auf ein Verhalten Dritter oder des Kunden zurückzuführen sind.
8 Haftung
8.1 Der Kunde übernimmt und nutzt das mobile Endgerät auf eigene Gefahr. Der Kunde ist gegenüber der ZGO ab der Übernahme bis zur evtl. Rückgabe für alle Schäden an dem mobilen Endgerät und für dessen Verlust sowie für alle aus dem Besitz des mobilen Endgeräts entstehenden Kosten verantwortlich. Er ist verpflichtet, die ZGO in Schadensfällen oder in Fällen unbefugter Drittnutzung sofort telefonisch und anschließend binnen 24 Stunden in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu unterrichten. Bei vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte und bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der ZGO das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.
8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ZGO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ZGO nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4 Die Einschränkungen der Ziff. 8.2 und 8.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ZGO, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9 Urheber- und Nutzungsrechte
9.1 Die ZGO behält sich sämtliche Rechte an den Inhalten der digitalen Angebote der ZGO vor. Die Inhalte dürfen ausschließlich für eigene private Zwecke genutzt werden. Zu diesem Zweck räumt die ZGO dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives, widerrufliches und auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein. Jede darüberhinausgehende Verwendung ohne vorherige Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) ist unzulässig. Außer in den engen Grenzen der urheberrechtlichen Ausnahmetatbestände dürfen die Inhalte weder vervielfältigt noch öffentlich zugänglich gemacht, noch archiviert, noch sonst wie urheberrechtlich genutzt oder verwertet werden. Das Teilen des Werkes mit anderen Personen oder Körperschaften, einschließlich der mobilen Verbreitung, beispielsweise über ein Mobiltelefon, ist ausdrücklich untersagt. Die Einbindung des Werkes in elektronische Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Apps) ist ebenfalls nicht gestattet.
9.2 Die bereitgestellte Software, insbesondere die digitalen Angebote der ZGO, darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Verwendung ohne vorherige Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) ist unzulässig. Sie darf nur auf dem bereit gestellten mobilen Endgerät sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen der verwendeten Marktplätze (z. B. Apple App Store etc.) enthaltene Nutzungsbedingungen verwendet werden.
9.3 Durch Internetverbindungen können zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten sind, soweit sie entstehen, an den jeweiligen Internetanbieter zu bezahlen. Die Höhe hängt ab von dem vom Kunden gewählten jeweiligen Tarif. Die ZGO hat auf die Höhe keinen Einfluss. Zu dem Paket gehört kein mobiler Datenvertrag.
10 Abtretung/Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
10.1 Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online).
10.2 Gegen Forderungen der ZGO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11 Vertragsübernahme
Die ZGO kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz (oder teilweise) auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Der Kunde stimmt dem bereits hiermit zu. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme jedoch das Recht zu, den Vertrag (in dem übertragenen Umfang teilweise) fristlos zu kündigen.
12 Besondere Bestimmungen für Printabonnenten
Ist der Kunde bereits Abonnent eines Print-Vollabonnements (Montag bis Sonnabend) erhält er eine Vergünstigung für den Erwerb des Pakets. Gleichzeitig verlängert sich die Laufzeit seines Print-Vollabonnements um die Laufzeit des Pakets. Diese beträgt in der Regel 24 Monate. Kann je nach mobilem Endgerät auch variieren. Die Vergünstigung gilt nur für die Laufzeit des Print-Abonnements. Pro Print-Vollabonnement ist der Abschluss eines vergünstigten Paketes möglich. Der Besteller des mobilen Endgerätes und der Kunde müssen identisch sein, um den Vorteilspreis nutzen zu können. Auch die Bankverbindung für das Lastschrift-Verfahren des Print-Vollabonnements muss mit der hier genutzten Bankverbindung übereinstimmen. Soweit der Kunde bei der Bestellung unrichtige Angaben zu einem bestehenden Abonnement zu einer gedruckten Ausgabe gemacht hat, ist die ZGO berechtigt, den Preis zu berechnen, der zum Zeitpunkt der Bestellung für das E-Paper ohne das jeweilige Print-Abonnement, das zur Vergünstigung führt, gilt. Der Preis für das Online-/E-Paper-Abonnement ist neben dem Preis für die gedruckte Ausgabe zu zahlen.
D Folgende Bedingungen gelten für den Kauf und Download von Bildmaterial und den einmaligen Kauf eines E-Papers
1 Urheber- und Nutzungsrechte
Die ZGO als Lizenzgeber behält die Urheberrechte sowie die nicht exklusiven Nutzungsrechte des Datenmaterials, so dass dieses frei von Rechten Dritter ist. Die Daten dürfen vom Käufer nur zum privaten Gebrauch verwendet werden. Jede darüberhinausgehende Verwendung ohne vorherige Zustimmung der ZGO in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) ist unzulässig. Der gewerbliche Weiterverkauf ist nicht gestattet. Jegliche Änderung, Bearbeitung und Reproduktion des Materials ist untersagt. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nicht gestattet. Das Teilen des Werkes mit anderen Personen oder Körperschaften, einschließlich der mobilen Verbreitung, beispielsweise über ein Mobiltelefon, ist ausdrücklich untersagt. Die Einbindung des Werkes in elektronische Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Apps) ist ebenfalls nicht gestattet.
2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Leistung kann über die Mobiltelefonabrechnung oder das Prepaid-Guthaben (bei Prepaid-Handys) des Käufers erfolgen. Es entstehen keine weiteren Gebühren für den Käufer. Vertragspartner der ZGO für die Abrechnung mit dem Mobilfunkanbieter ist die mobile business engine GmbH (mbe). Diese bietet in Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica ein System zur Bezahlung von Inhalten im Internet und mobilen Internet per Mobilfunkrechnung/Prepaid-Guthaben an. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die zu zahlenden Nutzungsentgelte mit der Mobilfunkrechnung eingezogen bzw. im Falle einer Prepaid-Karte von seinem Guthaben abgezogen werden. Dort werden die Nutzungsentgelte als Inkasso im Namen und auf Rechnung Dritter (ohne Identifizierung der darin ggf. enthaltenen Umsatzsteueranteile) von dem jeweiligen Mobilfunkanbieter ausgewiesen. Für die angebotenen Zugänge zu Informationen übernimmt die mbe keine Gewährleistung. Außerdem können Zahlungen der Leistungen über die Anbieter Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung (ein Angebot der Sofort GmbH) erfolgen.
3 Widerruf
Nach § 312d IV Nr. 1 des BGB sind das Widerrufsrecht sowie Rückgabe und Umtausch aufgrund der Beschaffenheit des Materials in Form eines Downloads ausgeschlossen.
II Datenverarbeitungshinweis
Der Kunde akzeptiert bei Vertragsschluss die Datenschutzbestimmungen der ZGO. Die ZGO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach deren Maßgabe.
III Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht – nicht anwendbar auf einmaligen Kauf s. D
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen bzw. bei Verträgen auf Grundlage von Abschnitt C innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr Antrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax, Online) oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland GmbH, 26787 Leer-Logabirum (Amtsgericht Aurich, HRB 110004).
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
IV Änderungen der AGB
IV.I Die ZGO behält sich vor, diese AGB und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu ändern.
IV.II Der Vorbehalt gilt bei Änderungen, die lediglich die Rahmenbedingungen des Vertrages betreffen (wie z. B. Änderungen von Kontaktinformationen, Aufnahme zusätzlicher Dienste) oder bei neuen technischen Entwicklungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Gleiches gilt bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch die Änderung eine oder mehrere Bedingungen betroffen werden. In diesem Fall werden die betroffenen Bedingungen so angepasst, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
IV.III Im Falle einer Änderung von AGB und / oder Datenschutzbestimmungen wird die ZGO dem Kunden die neue Fassung der Bestimmungen unter Hervorhebung der Änderungen unverzüglich übermitteln. Sofern der Kunde der Verwendung dieser neu gefassten Bestimmungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen widerspricht, obwohl die ZGO ihn ausdrücklich auf die Bedeutung der Änderungen sowie der vorbehaltlosen Fortführung dieses Vertrages hingewiesen hat, wird die neue Fassung der AGB und / oder Datenschutzbestimmungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist Vertragsinhalt.
V Schlussbestimmungen
V.I Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
V.II Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.
V.III Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle müssen und wollen wir nicht teilnehmen. Ohnehin ist uns nicht an Streitigkeiten mit unseren Lesern und Privatkunden gelegen.
V.IV Sitz der ZGO ist Leer (Ostfriesland).
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
V.V Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, werden die ZGO und der Kunde gemeinsam zum Zwecke der Lückenfüllung eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht.
Stand 04/2022