Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Online-Werbung von Ostfriesland-Jobs
§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit
Ostfriesland-Jobs betreibt eine Jobsuchmaschine für Stellenanzeigen. Die vorliegenden Geschäftbedingungen regeln die auftragsbezogene Anzeige von Stellenanzeigen oder Unternehmenspräsentation durch Ostfriesland-Jobs im Rahmen der angebotenen Produkte (Express, Exklusiv, Firmenpakete, Button Startseite, Button und Banner der Ergebnisseite).
2) Ostfriesland-Jobs erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
3) Dem Vertragsschluss liegen neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gültige Preisliste, die redaktionellen Richtlinien und die Datenschutzerklärung zu Grunde (abrufbar unter http://www.ostfriesland-jobs.de).
4) Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Ostfriesland-Jobs diesen schriftlich zugestimmt hat.
5) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen Ostfriesland-Jobs und dem Auftraggeber.
§ 2 Vertragsschluss und -beendigung
1) Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Annahme eines vom Auftraggeber online über das Portal erstellten Angebots oder durch Annahme eines per Email, Fax, Post oder fernmündlich vom Auftraggeber erstellten Angebots. Das vom Auftraggeber abgegebene Angebot gilt bis zu einer Annahmeerklärung, längstens jedoch für fünf Arbeitstage. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
2) Ostfriesland-Jobs nimmt das Vertragsangebot durch die Livestellung der Anzeige, spätestens durch Buchungsbestätigung an, ohne dass es gem. § 151 BGB einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
3) Ostfriesland-Jobs steht auch nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht zu, wenn festgestellt wird, dass das vereinbarte Produkt nicht mit den bestehenden technischen Mitteln realisiert werden kann. In diesem Fall sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 346 BGB) herauszugeben.
§ 3 Entgelte
1) Für die Leistungen von Ostfriesland-Jobs entstehen Kosten auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die bei Buchung des Produktes jeweils gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsschluss und Livestellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer elektronischen Rechnung das vereinbarte Werbebudget einzuzahlen.
§ 4 Ermittlung der Entgelte
1) Soweit die Entgelte nach erfolgten Userzugriffen (CPC) berechnet werden, gelten die folgenden Bestimmungen.
2) Die Zahl der Clicks wird durch die Zählung der http-Requests der Server von Ostfriesland-Jobs ermittelt. Ostfriesland-Jobs kann nicht gewährleisten, dass jeder Zugriff von einem menschlichen Nutzer stammt und hat in die Preiskalkulation entsprechende Abschläge einkalkuliert.
3) Ostfriesland-Jobs verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um offensichtlich betrügerische Clicks (Click Fraud) von der Zählung auszunehmen. Ein offensichtlicher betrügerischer Click liegt dann vor, wenn innerhalb von 5 Sekunden von der gleichen IP-Adresse und dem gleichen Client mehrere Zugriffe auf eine Anzeige erfolgen.
4) Der Auftraggeber kann die Überprüfung der Abrechnungssysteme über zur Verschwiegenheit verpflichtete Sachverständige verlangen, wenn innerhalb einer Periode von mindestens sieben Tagen die Clickrate über dem Durchschnitt der vorangegangenen Perioden lag. Die Kosten der Überprüfung hat der Auftraggeber vorzustrecken. Sie werden von Ostfriesland-Jobs in dem Verhältnis erstattet, wie die sachverständige Zählung von der Berechnung abweicht. Ostfriesland-Jobs kann die Überprüfung abwenden, wenn statt der eigenen Zählung lediglich Durchschnittsverbrauche der vorangegangenen drei Perioden berechnet werden.
§ 5 Haftung
1) Der Auftraggeber haftet selbst für seine Stellenanzeigen, Werbetexte und sonstigen Inhalte.
2) Soweit Ostfriesland-Jobs durch Dritte auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, Ostfriesland-Jobs von Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Wird Ostfriesland-Jobs von einem Dritten auf Grund von Inhalten des Auftraggebers in Anspruch genommen, ist Ostfriesland-Jobs berechtigt, Ansprüche anzuerkennen und Regress vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche offensichtlich unbegründet sind oder der Auftraggeber für die Kosten des Rechtsstreits und etwaiger Ansprüche Dritter ausreichend Sicherheit leistet und die Rechtsverteidigung fördert.
3) Ostfriesland-Jobs ist nicht verpflichtet, Anzeigen der Auftraggeber auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
4) Ostfriesland-Jobs haftet unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ostfriesland-Jobs beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet Ostfriesland-Jobs nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 6 Gewährleistung
1) Ostfriesland-Jobs ist bemüht, seine Dienste mit größtmöglicher Zuverlässigkeit zu betreiben und eine mindestens 98,5%ige Verfügbarkeit der Grundfunktionen im Jahr zu gewährleisten. Soweit eine von Ostfriesland-Jobs zu vertretende längere Ausfallzeit entsteht, kann der Auftraggeber verlangen, dass Ostfriesland-Jobs Nacherfüllung leistet.
2) Nacherfüllung erfolgt durch Verlängerung der Leistungszeit um den Zeitraum in dem Leistung mangelbehaftet war.
3) Dem Auftraggeber obliegt es, die Mangelfreiheit der Leistungen von Ostfriesland-Jobs zu überwachen und Mängel unverzüglich zu rügen. Im Falle einer verspäteten Rüge können Gewährleistungsansprüche erst für Leistungen ab dem Zeitpunkt der Rüge geltend gemacht werden.
§ 7 Urheberrecht und Verwertung von Inhalten
1) Programme, Designs, Schriftwerke und Datenbanken von Ostfriesland-Jobs sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte von Ostfriesland Jobs können auch durch die Bearbeitung von Werken des Auftraggebers entstehen. Jegliche Nutzung außerhalb des Portals www.Ostfriesland-Jobs.de bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Ostfriesland-Jobs, dies gilt insbesondere für die Nutzung von Anzeigentexten, die von Ostfriesland-Jobs überarbeitet wurden.
2) Ostfriesland-Jobs ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Stellenanzeigen auch anderweitig, insbesondere in Printmedien oder anderen Internetportalen zu verbreiten, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
3) Der Auftraggeber räumt Ostfriesland-Jobs eine einfache Lizenz zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der übermittelten Anzeigen und Werbetexte ein. Der Auftraggeber versichert, dass er selbst über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt.
4) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch Ostfriesland-Jobs oder deren Partnerportale wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internet-Seiten von Ostfriesland-Jobs veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Ostfriesland-Jobs wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen Ostfriesland-Jobs herleiten.
§ 8 Datenschutz
1) Ostfriesland-Jobs ist verpflichtet, die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten.
2) Ostfriesland-Jobs ist berechtigt, anonymisierte Auftrags- und Kundendaten für Auswertungs- und Marketingzwecke zu analysieren und zu veröffentlichen.
3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Ostfriesland-Jobs seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
§ 9 Geheimhaltung
1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
2) Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.
§ 10 Vertragsübertragung, Abtretungen und Aufrechnungen
1) Ostfriesland-Jobs ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder Ansprüche hieraus an eine verbundenes Unternehmen oder wenn gleichzeitig der Betrieb des Portals übergeht an einen Dritten zu übertragen.
2) Ostfriesland-Jobs wird den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform informieren. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat Ostfriesland-Jobs ein außerordentliches Kündigungsrecht. Schweigt der Auftraggeber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt. Ostfriesland-Jobs wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf das Recht Widerspruch einzulegen und die Wirkung des Schweigens hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort für Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Leer Logabirum.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leer Logabirum vereinbart.
3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
4) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.
Stand: Mai 2010